Artikel in „Technische Sicherheit“ Band 9 vom Oktober 2019:
Schwefeldioxid wird häufig in der Glas- oder Metallindustrie als Schutzgas verwendet. Dabei wird es meist in Druckgasflaschen zur Temperierung direkt neben Thermoprozessanlagen aufgestellt. Die dafür notwendige Gefährdungsbeurteilung über eine Aufbewahrung von Schwefeldioxid gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz und §6 Gefahrstoffverordnung ergibt in der Regel die Pflicht zur Aufbewahrung in geeigneten Aufbewahrungseinrichtungen. Hier wird die vorschriftsmäßige Aufbewahrung in SO2 Schränken vorgestellt, die eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter sicher verhindert.
Schwefeldioxid-Konzentrationen in Atemluft, die über der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration von 2,7 mg/m³ Schwefeldioxid (SO2) in Luft liegen, können beim Menschen zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Benommenheit führen. In höheren Konzentrationen werden Bronchien und Lungen stark geschädigt. Häufig werden SO2-Flaschen zur Temperierung in Innenräumen aufbewahrt, auch direkt neben Thermoprozessanlagen, manchmal ohne jede Arbeitsschutzmaßnahme. Zum Gesundheitsschutz der sich dort aufhaltenden Mitarbeiter und um den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu entsprechen, sind SO2-Flaschen jedoch in einer geeigneten Aufbewahrungseinrichtung aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 GefStoffV zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben können. In Deutschland sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRBS 3145 / TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereitstellen, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
- TRBS 3146 / TRGS 726 Ortsfeste Druckanlagen für Gase Das Sicherheitsdatenblatt „Schwefeldioxid – SO2 unter Druck verflüssigt“ definiert:
- H280 – Enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren
- H314 – Verursacht schwere Verätzun-gen der Haut und schwere Augenschäden
- H331 – Giftig bei Einatmen: Lagerung getrennt von brennbaren Stoffen
- P403 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren
- P405 – Unter Verschluss aufbewahren: Geeignete Aufbewahrungseinrichtun-gen sind entsprechend ausgelegte SO2-Schränke (Bilder 1 und 2).
Die typische Auslegung eines geeigneten SO2 Schranks besteht aus:
- Sicherheitsgasflaschenschrank für drei Schwefeldioxid (SO2) Flaschen mit je 50 Litern und einer Stickstoff (N2) Flasche mit 10 Litern.