LT GASETECHNIK ist Ihr Partner rund um das Thema „Erdgas-Substitution durch Propan-Luft-Gasgemisch“ aufgrund Abschaltung oder Embargo im Russland/Ukraine Konflikt.
LT GASETECHNIK liefert dazu einen wichtigen Baustein der Gesamtanlage, die Gasmischanlage:
Prinzipieller Aufbau LT Gasmischanlage für Propan/Luft:
- Einbau im isolierten Container oder im Feldschrank mit mechanischem und elektrischem Teil
- Je Gasstrecke (häufig zwei aus Redundanzgründen):
1. Kugelhähne/Klappen
2. Schmutzfänger
3. Eingangsdruck-Transmitter
4. Druckregler mit SAV, Druckstufe nach Absprache
5. Temperatur- und druckkompensierte Durchflussmessstrecken
6. Durchfluss- oder Druckregelung, nach Absprache
7. Gasrücktrittsicherung - Gasmischung
- Ausgangsdruck-Transmitter
- Gasanalyse mit SIL 2 Sauerstoff-Gasanalysator und sicherer Abschaltung unabhängig von der Steuerung mit Grenzwertgebern und Armaturen.
- Wobbe-Index-Analyse
- Ausgang Flansch Nennweite nach Druck und Leistung, Druckstufe nach Absprache
- Gaswarnanlage
- Steuerung auf Durchfluss, Brennwert Erdgas oder Wobbe-Index
- Komplett montiert und getestet, ab Werk, mit CE-Kennzeichnung, 3D-Zeichnungen und vollständiger Dokumentation in Deutsch
Mögliche Optionen für die Gasmischanlage (inkl. Analyse und Steuerung):
- Redundanz:
- Redundante Gasmischstrecken mit automatisierten Ventilen und automatischer Zeitscheibengesteuerter Umschaltung
- Redundante Steuerung
- Redundante SIL 2 Gasanalyse und -Abschaltung
- Steuerung:
- Anbindung an übergeordnete Steuerungen über Schnittstellen wie z. B. Profibus, Profi-Net etc.
- USV
- Remote-Support über VPN
- Gasanalyse:
- Analysegerät(e) zur kontinuierlichen Online-Messung und Anzeige des Heizwertes, des Wobbe-Indexes, der Normdichte und des Mindestluftbedarfs
- Gaschromatograph
- Flaschenhalter, Flaschenentnahmestation für Kalibriergas(e)
- Dokumentation:
- Software-Quellcode
- Dokumentation in anderer/weiteren Sprache/n
- Lieferung, Inbetriebnahme, Ersatzteilpaket, Wartung, Wartungsvertrag
Die Gesamtanlage für die Erdgas-Substitution durch Propan-Luft-Gasgemisch:
Aufbau
- TKW Entladestation mit Füll- und Pendelanschluss
- (Erdgedeckte) Behälter (einer oder mehrere)
- Warmwasser oder elektrisch beheizte Verdampfer-Anlage, (montiert im Gasmischer-Container oder separaten Container) mit Druckregelstation
- Gas-/Luft-Mischanlage, in angepasster Leistung für die Erzeugung analog vorhandenem Erdgas
Behördliche Auflagen
- Bei einem Einsatz eines Flüssiggas-Behälters von ≥ 3 t Lagerkapazität ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Details dazu sind in der 9. Bundesimmissionsschutz-Verordnung geregelt. Bei einem 29 t Behälter (≥ 9 t und < 30 t) ist ein vereinfachtes Verfahren OHNE eine öffentliche Auslegung erforderlich. Derzeit gibt es gerade mehrere Referentenentwürfe zur Änderung von Gesetzen und Verordnungen (des Bundes) zur Bewältigung der Gasmangellage. Eine Änderung soll auch die Änderung der 4. BImSchV umfassen und die Mengenschwelle, ab der ein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich wird, auf 50 t erhöhen. Der Umsetzungszeitpunkt ist noch ungewiss.
Grundsätzlich gelten die TRBS 3146 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“ für das Errichten, Aufstellen, und Befüllen. Gemäß § 3 BetrSichV und § 6 GefStoffV sind alle Gefährdungen zu ermitteln, die beim Errichten, Aufstellen, Befüllen, Lagern, Entleeren, Instandhalten, Stillsetzen und Demontieren von ortsfesten Druckanlagen für Gase auftreten können. Zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gasen siehe TRGS 407 - Bei einem 165 t Behälter ist ein förmliches Verfahren mit einer öffentlichen Auslegung erforderlich. Grundsätzlich gelten die TRBS 3146 3146 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“.
- Die Genehmigungsdauer ist abhängig von lokalen Gegebenheiten. Formal hat die Behörde für die Genehmigung einer Neuanlage mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach Vollständigkeitserklärung eine Frist von sieben Monaten, realistisch sind hier eher mindestens 12 Monate anzusetzen.
- Bei Änderungsgenehmigungen bestehender Anlage liegt der theoretische Wert bei vier bis sechs Monaten, realistisch auch bei mindestens 12 Monaten.
Bitte beachten Sie die Störfallverordnung
In jedem Fall ist zu prüfen, ob durch den zusätzlichen Einsatz von Propan/Flüssiggas Mengenschwellen im Sinne der Störfallverordnung überschritten werden. Hieraus könnten sich zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten ergeben. Die Lagerung von Propan fällt ab 50 t bereits unter die Störfallverordnung, d.h., Anlagen, die bisher keine Störfallanlage waren, fallen dann erstmalig unter die Anforderungen der Störfallverordnung, unabhängig davon, welche störfallrelevanten Stoffe sonst noch gehandhabt werden.
Investition
- Abhängig von Redundanzen (Verdampfer/Gasmisch-Stränge)
- Ausgangsduck oder -drücke
- Gasgemisch-Analyse(n) (SIL, Wobbe etc.)
- Lieferzeit: Aktuell das kritischste Thema – Bitte fragen Sie aktuell an
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Thema „Erdgas-Substitution durch Propan-Luft-Gasgemisch“: SNG@ltgas.de